Dienstag, 31. März 2015

ÖVP tritt österreichische Verfassung mit Füßen


EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: ÖVP tritt österreichische Verfassung mit Füßen

EU-Armee widerspricht klar „immerwährender Neutralität“ und Staatsvertrag

Zeiselmauer (OTS) - "Wenn sich die Regierungspartei ÖVP in ihrem jüngst präsentierten neuen Parteiprogramm klar für eine gemeinsame EU-Armee ausspricht und sich damit noch enger an die EU-Militarisierung anpassen will, höhlt sie damit weiter die Bundesverfassung aus und verhält sich nun bereits völlig eindeutig neutralitäts- und somit verfassungswidrig", ist Inge Rauscher, Bevollmächtigte des bevorstehenden EU-Austritts-Volksbegehrens, welches vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 abgehalten wird, entsetzt. "Eine österreichische Beteiligung an einer EU-Armee wäre ein eindeutiger und endgültiger Neutralitätsbruch."
Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, welches wir unseren "Volksvertretern" - v.a. ÖVP-Vizekanzler Mitterlehner und ÖVP-Generalsekretär Blümel - empfehlen, sich wenigstens einmal durchzulesen, heißt es unter Artikel I : "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Und weiter: "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."
Durch die "Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik" der EU, insbesondere seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages - also der eigentlichen "EU-Verfassung" -, hat sich die Europäische Union ein begrenztes "ius ad bellum" (Recht zum Kriege) gegeben. Diese EU-Missionen können auf der ganzen Welt auch "Kriege gegen den Terror" sein. Terrorismus ist aber ein schwer definierbarer Begriff. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland läßt sich z.B. der Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung desselben rechtfertigen. Diese euphemistisch "Friedenspolitik" genannte Außen-und Sicherheitspolitik hat sich offen vom UNO-Gewaltverbot gelöst. Diese Kriegsermächtigung gepaart mit der Aufrüstungsverpflichtung und gemeinsamer Verteidigung - auch im fernen Ausland - ist klar gegen die in Österreich verfassungsmäßig verankerte Neutralität gerichtet.
"Österreich ist der EU 1995 - nach einem Trommelfeuer an Angstmache und Lügen, die den Österreichern vor der Volksabstimmung eingetrichtert wurden - als neutrales Land beigetreten. Die damalige Regierung hat vor dieser Volksabstimmung am 12. Juni 1994 u.a. zugesichert, daß die immerwährende Neutralität des Landes erhalten bleibt. Aber auch dieses Versprechen wurde längst gebrochen - siehe die Beteiligung Österreichs am Wirtschaftskrieg (Sanktionen) gegen Rußland. Mit dem jüngsten Vorstoß der ÖVP soll die Neutralität weiter zu Grabe getragen werden! Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg um seine Souveränität und Freiheit als "immerwährend neutraler Staat", um dies 60 Jahre später den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU zu unterwerfen. Wir wollen Frieden durch echte Neutralität. Der Wille der Bürger eines Volkes, neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Bundeskanzler Leopold Figl (ebenfalls ÖVP!) 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt versprochen hat ("Österreich ist frei"!), ist in jedem Fall zu respektieren. Sämtliche Umfragen haben ergeben, daß die Österreicher neutral sein und bleiben wollen. Deshalb JA zum EU-Austritts-Volksbegehren vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 in allen Gemeindeämtern und Stadtmagistraten in ganz Österreich", so Inge Rauscher abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at

Sonntag, 29. März 2015

Raus aus der EU: Wird Österreich Ende Juni 2015 aus der EU austreten? Inge Rauscher im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt.




Ein Austritt Österreichs aus der EU? Vor wenigen Jahren und selbst heute noch unvorstellbar aber dennoch vielleicht bald Realität. Eine Realität, welche in einem Umfeld von unzufriedenen Bürgern, Brüsseler Irrsinn, ausufernder Bürokratie und Abbau von Demokratie ihren Nährboden hat und schnell einen Dominoeffekt auslösen könnte, der zu einem EU-Austritt weiterer Mitgliedsstaaten führt. (Der Unmut ist überall derselbe.)

Man möge es kaum glauben, aber der Austritt aus der Europäischen Union ist in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV rechtlich abgesichert. Darin heißt es in Abs. 1: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“

Für die regierenden Politiker und Parlamente der Mitgliedsstaaten und des Europarlamentes in Brüssel galten die frühzeitigen EU- und Euroskeptiker stets als Querulanten und Dauernörgler, die dieses "tolle" Projekt der Europäischen Union kaputt reden wollen. Mittlerweile hat sich die Situation etwas geändert, da sich die Argumentation und frühzeitigen Warnungen inzwischen allesamt Realität wurden ja von dieser deutlich an Negativem übertroffen werden.

Politik und Volk haben sich mittlerweile völlig entfremdet, der EURO und die sogenannten „Rettungspakete“ führen zu heftigen Debatten, ja teilweise zu Haß der Mitgliedsstaaten untereinander. Die Vorgänge in Brüssel sind für den Bürger völlig intransparent, und sie interessieren die Bürger auch gar nicht mehr.

Auch Österreich hat mit dem Eintritt in die EU und der Einführung des EURO eine wenig erfreuliche Entwicklung genommen. Der Kaufkraftverlust ist für jedermann deutlich spürbar und beträgt seit Einführung des EURO etwa 50%. Steigende Arbeitslosigkeit und Verarmung von Teilen der Bevölkerung war in Österreich vor einigen Jahren ein vollkommen unbekanntes Phänomen. Doch nicht nur die schlechte wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch wachsende Demokratiedefizite, fehlende Freiheit und Selbstbestimmung, EURO-Bankenrettung und die unsäglichen Geheimverhandlungen um die Freihandelsabkommen zwischen Europa und der USA führen in Österreich zu einem immer größer werdenden Unmut in der Bevölkerung.

Nicht selten schaut man neidisch auf seinen westlichen Nachbarn in der Schweiz, nach dessen Demokratiemodell und der Neutralitätspolitik auch viele Österreicher gerne leben möchten. Für Österreich bietet sich in wenigen Monaten die einmalige Chance, aus der EU auszutreten. In der Woche vom 24. Juni bis zum 1.Juli findet ein überparteiliches Volksbegehren statt. Was bedeutet dies konkret? In dieser Zeichnungswoche muß es den Initiatoren gelingen, ausreichend Unterschriften für das eigentliche und dann verbindliche Volksbegehren zu sammeln. Sollte dies gelingen, wäre der erste Schritt getan und der Ball an den Nationalrat weitergegeben, der dann eine bindende Volksabstimmung über den Verbleib in der EU durchführen müßte.

Im Gespräch mit Michael Vogt erläutert eine der Initiatoren des Volksbegehrens, Inge Rauscher, den aktuellen Fortschritt und Stand des Volksbegehrens. Sie liefert außerdem unzählige Argumente, welche letztendlich jedem klar denkenden Bürger bewußt werden lassen sollten, welche einmalige und gute Chance sich für Österreich mit dem EU-Austritt böte. Vielleicht werden die Österreicher in einigen Monaten dann nicht mehr neidisch auf ihren westlichen Nachbarn schauen, sondern mitleidig auf ihren nördlichen Nachbarn.



Publikation:
Karl Albrecht Schachtschneider, Argumente für den EU-Austritt


Download als pdf:
Wegwarte EU-Austritt
Austritt aus der EU - überparteiliches Volksbegehren


Websites:
www.volksbegehren-eu-austritt.at

Montag, 23. März 2015

Em.Prof.Dr.Karl Socher, Universität Innsbruck Argumente für das EU-Austritts-Volksbegehren



Die ursprüngliche Zielsetzung  der europäisch Integration  war die Schaffung einer Institution für Frieden und Wohlstand in Europa. Die EWG war am Beginn, vor allem mit der Schaffung von freiem Handel ein Instrument für die Verhinderung von Handelskriegen und Protektion und brachte durch den vermehrten Austausch Wohlstandsgewinne. Das Ziel der EWG und der EU, eine immer engere Union zu betreiben, ist aber keine Gewähr für Frieden und Wohlstand. Denn ein immer engerer Staat, ein Vereinigter Staat von Europa mit einer zentralistischen Regierung schränkt die Freiheit unterschiedlichen Völker in Europa ein und eine zentralistische Wirtschaftspolitik, sie sie seit Maastricht verfolgt wird gefährdet den Wohlstand. Sie schaltet den Wettbewerb zwischen den einzelnen Wirtschaftsgebieten aus und verringert die Selbstbestimmung  und Selbstverantwortung kleiner Länder. Beides sind die Grundlagen dafür gewesen, die Europa einst zum führenden Kontinent gemacht hatten. Seit dem Vertrag von Maastricht bin ich deshalb gegen einen Beitritt Österreichs zur EU eingetreten und habe dann auch die Einführung des Euros  abgelehnt – so wie ¾ der deutschsprachigen Ökonomen in einem Memorandum, das ich auch unterzeichnete. Die Einführung des Euros war ein politisches Experiment, dessen Folgen vorauszusehen waren. Denn die Eurozone ist kein „Optimales Währungsgebiet“ .
   Heute lehnen  3/ der Österreicherinnen und Österreicher die weitere Entwicklung der EU ab.  Das behaupte nicht ich, sondern es ist das Ergebnis einer Umfrage, die vom früheren Tiroler EU-Kommissar Dr.Franz Fischler zitiert wird. So wie in Österreich gibt es auch In anderen EU-Ländern, vor allem Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland, immer mehr Stimmen für einen Austritt.
    In Österreich gibt es unter den 75% eine große Gruppe von Menschen, die zwar Nachteile der EU sehen, aber meinen, daß ein Austritt auch größere Nachteile bringen wird. Mir geht es darum, aufzuzeigen, daß ein geordneter, gut vorbereiteter Austritt längerfristig mehr Vorteile als Nachteile bringen wird. Ein geordneter Austritt ist heute durch den Artikel 50 des EU-Verfassungsvertrag möglich. Als es ihn noch nicht gab, hat der amerikanische Nobelpreisträger James Buchanan gesagt, daß der Mangel eines geordneten Austritts der größte Mangel der EG st. Denn er verwies auf den blutigen Bürgerkrieg in den USA, nach  rund 90 Jahren ach der Gründung der Union, der deshalb entstand, weil die Südstaaten nicht austreten konnten. Allein, dass es die Möglichkeit eines Austritts gibt, kann ein Land mit wesentlichen Interessen schützen, von der EU ungerecht behandelt zu werden.
  Deshalb ist auch ein Austritts-Volksbegehren der richtige Weg, um die EU darauf hinzuweisen, daß sie ihren Weg in die falsche, zentralistische Richtung nicht mehr fortsetzen soll. Selbst wenn das Volksbegehren nicht unmittelbar zu einem Austritt führt.
     Zu den politischen und wirtschaftlichen Folgen eines Austritts:
1.      Der Frieden in Europa wird durch den Austritt Österreichs sicher nicht gefährdet. Das heutige kleine Österreich hat den Frieden auch in der Vergangenheit  genau so wenig wie die Schweiz gefährdet. Der Frieden in Europa ist bisher in der Nachkriegszeit vor allem durch die USA geschützt worden, die auch durch ihren Eingriff den Jugoslawienkrieg beendet hat, zu dem die EU nicht fähig war, weil die EU-Länder zu unterschiedliche Stellungen zu Serbien hatten.
2.      Zu den wirtschaftlichen Folgen lässt sich grundsätzlich keine exakte, eindeutige Aussage machen, denn es kommt sehr wesentlich auf die Einzelheiten der Regelung an.  Für die Ausarbeitung stehen dafür nach dem Artikel 50 zwei Jahre Zeit zur Verfügung. Wenn bis dahin keine Einigung gefunden wird, kann Österreich allein über den Austritt entscheiden und nachteiligen Folgen möglichst vermeiden.
   Man muss sich auch klar sein, daß jede solche grundsätzliche Änderung von   Rahmenbedingungen einzelnen Gruppen auch Nachteile bringen wird. So wie die Einführung des Freihandels zwar einzelne Gruppen beeinträchtigt, auf Dauer aber für die gesamte Wirtschaft große Vorteile bringt, die die Nachteile überwiegen.
a)      Ein Vorteil ist jedenfalls der Entfall der Zahlungen an die EU. Dabei werden oft nur die Netto-.Zahlungen erwähnt. Tatsächlich müssen aber die Brutto-Zahlungen vom Budget, also den Steuerzahlern, geleistet werden. Die zurück fließenden Zahlungen kommen nicht em Budget zugute, sondern einzelnen Subventuioonsempfängern, die nicht unbedingt eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln brauchen.  Der Entfall der Brutto-Zahlungen könnte z.B.ca die Hälfte der Steuerreform zu finanzieren helfen.
b)      Außenhandel. Eine Wiedereinführung von Zöllen ist nach den Regeln des GATT, dem fast alle Länder der Welt angehören, nicht erlaubt. Eine Aufrechterhaltung der Zollunion wäre in den Verhandlungen möglich. Wenn es nicht gelingt, könnte die Wiedereinführung der EFTA.-Freihandelszone möglich sein, die kleinere Nachteile mit sich bringt
c)       Die meisten Regelungen für den Handel und auch anderen Gebieten wäre die Rückkehr zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der nur den Nachteil des Wegfalls der Mitbestimmung in der EU hätte, dafür aber keine Brutto-Zahlungen vorsieht. Die geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung, die sowieso laufend eingeschränkt werden, könnten durch bilaterale Verhandlungen nach dem Beispiel der Schweiz ersetzt werden.
d)      Der freie Grenzübertritt, das Schengen-Abkommen, könnte auch bei einem Austritt behalten werden. Eine Einschränkung , um so wie in der Schweiz, die Masseneinwanderung zu verhindern, wäre aber auch zu überlegen.
e)      Das gleiche gilt für den freien Arbeitsmarkt und den freien
f)        Studenten Austausch:. Hier wäre durch eigene Abkommen möglich, den Zustrom von Studenten aus Deutschland einzuschränken, denn es ist nicht einzusehen, warum der österreichsche Steuerzahler diejenige Studenten-Ausbildung bezahlen soll, die der deutsche Steuerzahler nicht bezahlen will. Studenten-Austauschprogramme, wie Erasmus, können auch mit Nicht-EU-Staaten vereinbart werden, z.B. mit USA.
g)      .Transitverkehr: es könnten Reglungen zur Einschränkung des Transitverkehrs getroffen werden, ähnlich wie die Schweiz.
h)      Für zukünftige, heute noch nicht absehbare Entwicklungen kann Österreich die für seine Situation am besten geeigneten Maßnahmen treffe und in den Fällen, in denen eine internationale Abstimmung notwendig ist, mit der EU oder anderen Organisationen verhandeln.
      3.Euro
     Rechtlich ist ein Austritt aus dem Euro nicht vorgesehen, es gilt aber die Wiener Vereinbarung über völkerrechtliche Verträge, daß bei Änderung der grundlegenden Voraussetzungen für einen Vertrag eine Auflösung erfolgen kann. Das deutsche Verfassungsgericht hat deshalb festgestellt, daß Deutschland aus dem Euro austreten könnte, wenn die grundlegende Zielsetzung des Euros, die Geldwertstabilität (Inflationsrate unter 2%) zu erhalten, nicht erreicht wird, also z.B. eine Inflation von 5% eintritt.
   Ein Euro-Austritt allein von Österreich müsste aber sehr gut vorbereitet sein, ähnlich wie der Übergang vom Schilling zum Euro.  Die jetzigen Zahlungen für Rettung von Pleite-Ländern  und -Banken, sowie des  Einlagensicherungsfonds werden nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Nur für die Zukunft könnten solche Belastungen verhindert werden. Es wäre auch wieder eine eigenständige Währungspolitik, die auf die Bedürfnisse Österreichs abgestellt werden kann, möglich. Allerdings sieht man aus dem Beispiel der Schweiz, dass ein kleines Land sich gegen die Auswirkungen einer verfehlten Politik einer grossen Währungsunion nur sehr schwer wehren kann.
   Realistisch wäre es, wenn  es zu einer Spaltung des Euro-Raums käme, dass sich Österreich dem „Nord-Euro“ (Deutschland, Niederlande, Luxemburg) anschließen könnte.
   Da aber die EU- und EZB-Politik darauf hinausläuft, mit allen Mitteln den Euro zu erhalten, wird das nur mit großen Transfer-, Banken- und Schulden-Unionen  funktionieren, in der Deutschland, Österreich und andere Nettozahler-Länder ihren Wohlstand verlieren werden. Sehr ähnlich wird es zu einer „Sozial-Union“ kommen, in der Österreich, das bisher ein Musterland für soziale Umverteilung ist, sein Sozialsystem an den durchschnittlichen Standard herunterführen muss.


     Für eine grundsätzliche Wende der Politik der EU und damit der Wiedererlangung der Freiheit und Selbstbestimmung der Länder Europas ist die Erkenntnis der fehlerhaften Entwicklung notwendig.. Gerade in Tirol, wo wir uns seit jeher für Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen, können wir mit dem Volksbegehren für diese Ziele eintreten.

EU-Austritt 2015 - TV Beitrag Tirol TV

Sonntag, 1. März 2015

Mein Bezirk at:

Durch den Austritt aus der EU würden sämtliche finanzielle Verpflichtungen und Vertragsverbindlichkeiten aufgelöst werden. Das österreichische Geld bliebe im Lande und die Neutralitätspolitik könne endlich wieder gelebt werden. Die Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen könne nur dann getragen werden, wenn wir unseren Kindern keine Schuldenberge hinterlassen und zurück zu einem Leben mit der Natur kehren, so die Vertreterin der Initative "Heimat und Umwelt". Der Konsum nachhaltiger, einheimischer Produkte sei ein wichtiges politisches Mittel, welches der einzelne Bürger tagtäglich anwenden kann, um die Abhängigkeit von Billig-Importen aus China & Co. minimal zu halten.
25 Fragen zum Thema EU-Austritt Volksbegehren an Inge RAUSCHER