Mittwoch, 12. Dezember 2018

EU-Austritts-Personenkomitee: Ungarn sagt NEIN zum UNO-FLÜCHTLINGSPAKT Österreich hingegen stimmt zu!

Zeiselmauer (OTS) - "Während die österreichische Regierung laut offiziellem Ministerratsbeschluß, zu sehen auf der Homepage des Außenministeriums (https://bit.ly/2EpJNRm), bei der UNO-Generalversammlung am 17. Dezember 2018 dem UNO-Flüchtlingspakt zustimmen will, wird die ungarische Regierung diesen laut neuester Meldung im "Hungary Journal" ablehnen - siehe https://bit.ly/2EtyCXU“, so Inge Rauscher, Sprecherin des EU-Austritts-Personenkomitees für Österreich und Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt". Sie sieht damit ihre Warnungen vor dem UNO-Flüchtlingspakt (siehe APA-OTS vom 27.11.2018, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181127_OTS0057 ) bestätigt und verweist auf die wichtigsten Begründungen der Ablehnung Ungarns durch Außenminister Szijarto in einer Pressekonferenz. Dieser wird wie folgt im "Hungary Journal" unter dem Titel "Ungarn lehnt auch den Flüchtlingspakt ab, weil er ein Sicherheitsrisiko darstellt, das wir nicht hinnehmen können" zitiert:
"Der UNO-Flüchtlingspakt ist gefährlich und könnte noch mehr Migration auslösen. Und zwar indem "illegale Migranten" versuchen könnten, sich als "Flüchtlinge" zu deklarieren. Beim Flüchtlingspakt geht es darum, durch eine Hintertür alle hereinzubringen, die man durch die Haupttür des Migrationspaktes nicht hereinbringen kann. Zahlreiche kürzliche Debatten drehen sich darum, wie versucht werden könnte, jene, die als illegale Migranten ankommen, als Flüchtlinge zu klassifizieren.“ Laut Szijarto „gibt es ernstzunehmende internationale Bestrebungen, illegale Migranten nach Europa und Nordamerika zu bringen, deshalb würden auch die USA beide Pakte ablehnen. Das zentrale Schlüsselwort ("buzzword") im Flüchtlingspakt sei die Formulierung der "geteilten Verpflichtungen" ("shared burdens"). Demnach verlangt der Flüchtlingspakt von den Annehmer-(=Zustimmungs-)Staaten, Flüchtlingen zu erlauben, frei und völlig unkontrolliert innerhalb jedes Landes herumreisen zu können, bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Zurückfahren von Anhaltungen und Inhaftierungen. Damit würde illegalen Grenzübertritten Vorschub geleistet. Aufgrund konservativer Schätzungen würden sich 30 - 35 Millionen Menschen in unmittelbarer Nähe Europas unter Bedingungen befinden, die sie zu einem jederzeitigen Aufbruch in Richtung der EU veranlassen könnten! Die beiden UNO-Pakte würden dies begünstigen."
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Mitglied des EU-Austritts-Personenkomitees, verweist dabei auf die größere Dimension der UNO-Einwanderungspakte gemäß www.geolitico.de/2018/12/07/un-als-antidemokratische-weltmacht

Österreichs Regierung betreibt massive Wählertäuschung!

Inge Rauscher weiter: "Die Zustimmung der österreichischen Regierung zum UNO-Flüchtlingspakt wird mit Verharmlosungen und bewußten Irreführungen kaschiert. So hat sich kürzlich Vizekanzler Strache in Interviews und auf seiner facebook-Seite damit gebrüstet, daß der "Flüchtlingspakt von uns nicht unterschrieben, nur zur Kenntnis genommen wird." Er sagte allerdings nicht dazu, daß dies die Annahme dieses Pakts durch Österreich gemäß Ministerratsbeschluß, an dem er ja selbst mitwirkte, bedeutet, in dem wörtlich die "Zustimmung zum Flüchtlingspakt" festgelegt wird. Denn wer „zur Kenntnis nimmt", stimmt zu. Es gilt hier der alte Rechtsgrundsatz qui tacet consentire videtur (Wer schweigt, ist als einer der zustimmt anzusehen). Sich dabei auf verbale Erklärungen und Interpretationen zu berufen und sogar von einer "persistent objection" zu sprechen und zu schreiben, setzt diesem unwürdigen Spiel nur die Krone auf. Ein "persistent objector" gemäß Völkerrecht kann nur sein, wer das zur Abstimmung anstehende Dokument – also den UNO-Flüchtlingspakt -  ausdrücklich ablehnt und somit dezidiert nicht annimmt!“
Strache spielt hier bewußt mit dem mangelnden Informationsstand der Bürger, an dem die Politiker ja massiv mitschuldig sind, weil sie der Bevölkerung, nicht einmal ihren eigenen Wählern, nicht sagen, daß UNO-Resolutionen - also auch jene, mit denen sowohl der Migrations- als auch der Flüchtlingspakt beschlossen werden - grundsätzlich nicht "unterschrieben", sondern immer nur per Akklamation (also durch Aufstehen) in der UNO-Vollversammlung angenommen oder eben (durch Sitzenbleiben) abgelehnt werden.
Prof. Wohlmeyer und Inge Rauscher abschließend: "Man kann leider jenen Politikern, die sich als Vasallen der geopolitischen Machthaber verhalten, offensichtlich nichts glauben! Da die EU offenbar nicht reformierbar ist und weil seitens der EU-Eliten die Flutung Europas durch Massenmigration angestrebt oder zumindest mitgetragen wird, sehen wir nur die Möglichkeit, durch formellen EU-Austritt einen eigenständigen, dem Gemeinwohl dienenden Weg zu gehen."

Rückfragen & Kontakt:

Unabhängiges EU-Austritts-Personenkomitee, Initiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens vom Juni 2015 mit 261.056 Unterzeichnern:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net, www.jazumoexit.at

  Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Tel. 02762/53173

Mittwoch, 28. November 2018

UNO-FLÜCHTLINGS-Pakt und "EU-AFRIKA-Migrations-Deklaration: Geheime Regierungszustimmung muß widerrufen werden!

Zeiselmauer (OTS) - "Mit Befremden und Empörung erfahren seit einigen Tagen unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft - bisher ausschließlich über die freien Medien -, daß auch die österreichische Bundesregierung den UNO-Flüchtlings-Pakt ("Global Compact on Refugees") mittragen soll, der ähnliche Zielsetzungen festlegt wie der UNO-Migrations-Pakt ("Global Compact for Migration"). Die Zustimmung soll am 13. November 2018 in einer UNO-Ausschuß-Sitzung erfolgt sein, also nur wenige Tage nach dem am 31. Oktober 2018 von der Regierung mit großem Brimborium in allen Massenmedien verkündeten "Ausstieg" aus dem UNO-Migrationspakt. Am 13.11.2018 sollen 176 von 193 UNO-Mitgliedstaaten dem UNO-Flüchtlings-Pakt zugestimmt haben, darunter alle EU-Mitgliedstaaten - also auch Österreich“, so Inge Rauscher. Sie ist Sprecherin des überparteilichen "EU-Austritts-Personenkomitees", welches im Juni 2015 das EU-Austritts-Volksbegehren organisiert hatte, das damals - als man noch nicht online unterschreiben konnte - von 261.056 Bürgern in den Gemeindeämtern und Magistraten unterschrieben wurde, weil sie keine Reformwilligkeit in der EU sahen – insbesondere kein Zulassen von direktdemokratischen Entscheidungen. Ein Überfahren der Bevölkerung im gegenständlichen Fall würde diese Befürchtung nur weiter bestätigen.

Inge Rauscher weiter: "Der UNO-Flüchtlings-Pakt soll Mitte Dezember 2018 im Rahmen einer UNO-Vollversammlung offiziell verabschiedet werden. Wir fordern hiermit die österreichische Bundesregierung auf, von diesem ebenso zurückzutreten wie vom UNO-Migrations-Pakt. Ein Mittragen des UNO-Flüchtlings-Paktes - sollte ein Vertreter Österreichs diesem tatsächlich zugestimmt haben - müßte als Täuschungsmanöver gegenüber der Öffentlichkeit und der österreichischen Bevölkerung gewertet werden und als Geheimdiplomatie ohne jede demokratische Legitimation." siehe dazu u.a.: https://bit.ly/2DJMLPz 

Schluß mit Geheimniskrämerei und Irreführung der Bevölkerung!

Das gleiche gelte für die "EU-Afrika-Migrations-Deklaration" (offiziell "Marrakesh Political Declaration"), die von einer offiziellen Vertreterin von Außenministerin Kneissl bereits am 2. Mai 2018 rechtswirksam unterzeichnet wurde und bereits in Kraft ist. Diese von 26 afrikanischen Staaten und 27 EU-Staaten inkl. Österreich mitgetragene "Deklaration" mit weitreichenden Aktionsprogrammen wurde den österreichischen Bürgern bis heute nicht bekanntgegeben! Von der Regierung aus Steuergeldern zusätzlich zur ohnehin exorbitanten Parteienförderung bezahlte ganzseitige Inserate finden sich fast täglich in den sogenannten "unabhängigen" Medien. Da wäre doch Platz genug für Informationen auch über derartige internationale Vereinbarungen gewesen! Siehe: https://bit.ly/2FSDXt8

Laut einem uns vorliegenden offiziellen Schreiben des Außenministeriums denkt die Regierung dzt. nicht daran, diese "Deklaration'" zu widerrufen, obwohl sie zur gleichen – nämlich alle Grenzen öffnenden - Migrationspolitik führt wie der UNO-Migrationspakt.

Inge Rauscher abschließend: "Zurückzuweisen von allen denkenden Menschen ist die neueste täuschende Ausrede, daß solche internationale Abkommen - egal ob als Pakte, Deklarationen oder wie immer bezeichnet - rechtlich unverbindlich seien, sogenanntes "soft law." Politisch bindend sind sie dennoch! Diese Tarnbegriffe dienen nur dazu, die bei Staatsverträgen - die sie in Wahrheit sind - gemäß Völkerrecht vorgeschriebene Ratifizierung durch nationale Parlamente und Volksabstimmungen zu umgehen. Deshalb ist die österreichische Bundesregierung aufgefordert, sowohl die Zustimmung zum UNO-Flüchtlings-Pakt als auch zurEU-Afrika-Migrations-Deklaration noch vor dem 11./12. Dezember 2018 eindeutig und unmißverständlich gegenüber der UNO und der EU zu widerrufen, andernfalls die groß hinausposaunte Nicht-Zustimmung zum UNO-Migrations-Pakt in der Praxis wirkungslos wäre."

Ergänzend dazu Prof. Heinrich Wohlmeyer: "Als Alternative sollte die österreichische Bundesregierung auf eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention hinwirken, wie sie von unabhängigen Experten schon länger gefordert wird, z.B. im "Wiener Memorandum von 2015", siehe: https://bit.ly/2FFz4DF 

Überparteiliches EU-Austritts-Personenkomitee:

Inge Rauscher/Initiative Heimat & Umwelt, Helmut Schramm, Renate Zittmayr, Mag. Markus Lechner, Dr. Franz-Joseph Plank, Hon.Univ.Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer.

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net
Prof. Wohlmeyer, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
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Freitag, 28. September 2018

Die EU nützt in erster Linie den Konzernen – nicht den Bürgern. Im handelspolitischen Bereich sollte Österreich der EFTA wieder beitreten

Interview mit Inge Rauscher*, Obfrau der «Initiative Heimat & Umwelt» und Sprecherin des überparteilichen Personenkomitees für den Austritt aus der EU

zf. Vor drei Jahren fand eine sogenannte Eintragungswoche des österreichischen EU-Austritts-Volksbegehrens statt. Um überhaupt ein Volksbegehren ins Parlament zu bringen, mussten sich mindestens 100 000 Bürger Österreichs persönlich in ihrer Gemeindeverwaltung in eine Liste eintragen und damit ihren Willen bekunden, dass über den Austritt aus der EU eine Volksabstimmung abzuhalten sei. Trotz dieser Hürden und eines totalen Medienboykotts erreichte die Initiative sensationelle 261 000 Unterschriften und sorgte damit für ein Erdbeben in Österreich.
Trotzdem folgte das Parlament dieser qualifizierten Aufforderung der Bürger nicht. Zeit-Fragen sprach mit Frau Inge Rauscher von der «Initiative Heimat und Umwelt», einer der Hauptinitiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens.
Zeit-Fragen: Frau Rauscher, Sie haben massgeblich dazu beigetragen, dass das EU-Austritts-Volksbegehren 2015 mit sensationellen 261 000 Unterschriften eingereicht werden konnte. Wie haben Sie das ohne Unterstützung durch die Medien geschafft, und was bedeutet das rückblickend für Österreich?
Inge Rauscher: Es war in erster Linie eine Leistung der Basisbewegung und das Ergebnis von mehreren Jahren Informations- und Aufklärungsarbeit durch die regelmässig erscheinende Zeitschrift der «Initiative Heimat & Umwelt», die Wegwarte, und das überparteiliche EU-Austritts-Personenkomitee, vielen hundert Info-Stand-Kundgebungen von Mitarbeitern zwecks Bürgergesprächen auf den grossen öffentlichen Plätzen in ganz Österreich, vielen Leserbriefen in Medien, viel persönlicher Verteilarbeit von Infoblättern durch tausende Mitbürger und auch deren unter Beweis gestellte Bereitschaft, die dazu nötigen Grossauflagen finanziell zu ermöglichen.

Verlust der Selbstbestimmung

Was sind die wichtigsten Gründe für einen EU-Austritt Österreichs?
Da gibt es sehr viele, von denen ich hier nur einige anführen kann. Der wichtigste für uns als Betreiber des Volksbegehrens war und ist der Verlust der Selbstbestimmung. Entscheidungen für hier lebende Bürger können besser in Österreich selbst getroffen werden als in «Brüssel». Demokratie erfordert immer Nähe und Überschaubarkeit. Es ist kein Zufall, dass die EU-Kommissare, die das alleinige Vorschlagsrecht für Gesetze haben, nicht gewählt sind, und das sogenannte EU-Parlament keine Gesetzgebungsbefugnis hat. In der EU haben schon die nationalen Parlamente kaum mehr wirklich etwas zu bestimmen und schon gar nicht die Staatsvölker – daher auch der De-facto-Ausschluss von direkter Demokratie. Den Mitgliedsstaaten soll nun auch demnächst die Budgethoheit genommen werden durch die Bestellung eines Finanzministers für die gesamte EU.
Es gibt keinen wichtigen Bereich, der sich durch unseren Beitritt zur EU vor 23 Jahren verbessert hat, viele haben sich jedoch verschlechtert.
Die in der österreichischen Bundesverfassung verankerte, ausdrücklich immerwährende Neutralität wird durch die EU-Mitgliedschaft laufend verletzt. Man muss bedenken, dass 25 der (noch) 28 Mitglieder gleichzeitig Nato-Mitglieder sind. Voriges Jahr hat Bundeskanzler Kurz das Pesco-Abkommen (Permanent Structured Cooperation) unterzeichnet, die sogenannte ständige, strukturierte militärische Zusammenarbeit der EU-Staaten. Wie kann ein neutrales Land Frieden gestalten, wenn man einer Armee beitritt, die mit dem Nato-Angriffsbündnis im Einklang steht?
Auch die Probleme mit der Masseneinwanderung hängen mit der EU zusammen. Deren Credo der «offenen Grenzen» hat diese überhaupt erst ermöglicht bis hin zur damit verbundenen, heutigen Kriminalität. Im Dezember dieses Jahres soll in Marokko die sogenannte «Marrakesch-Deklaration» formell unterzeichnet werden, mit der 57 Staaten aus der EU und afrikanischen «Partnerländern» nach mehrjährigen Verhandlungen Verpflichtungen «zur Förderung einer ausgewogenen Haltung zu Migration, Diaspora und zu einem Beitrag zur Entwicklung von Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern» eingehen. Unabhängige Beobachter werten dieses Abkommen als weiteren Türöffner für die Massenmigration aus Afrika in die EU. Während auch das österreichische Aussenministerium diesem Abkommen bereits zugestimmt hat, begründet der ungarische Aussenminister die Ablehnung seiner Regierung damit, dass die Marrakesch-Deklaration «Migration als notwendiges, positives Phänomen darstelle» und dass angenommen werden muss, dass es im Rahmen dieses «Rabat-Prozesses» zu einer neuen Migrationswelle kommen werde.

Wirtschaftlich kein Erfolg – wer profitiert von der EU?

Die EU nützt in erster Linie den Konzernen und nicht den Bürgern. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahre 1995 gab es keinen nennenswerten Zuwachs beim Nettolohn (Bruttolohn minus Inflationsrate), während die Aktienkurse seither deutlich angestiegen sind: der ATX von knapp 1000 Punkten im Jänner 1995 auf gut 3400 Punkte im Juli 2018 – ein Plus von rund 240 %. Beim DAX fiel diese Entwicklung auf Grund der grösseren Konzernstrukturen im gleichen Zeitraum noch viel deutlicher aus – von rund 2000 Punkten auf rund 12 800 Punkte – ein Plus von rund 540 %. Die EU ist also in erster Linie eine Umverteilungsmaschinerie von unten nach oben!
EU-Befürworter in Österreich erklären immer wieder, im Falle eines Austritts würde Österreich wirtschaftlich untergehen. Wie sehen Sie das?
Durch die Einheitswährung Euro ist bei uns ein enormer Kaufkraftverlust eingetreten und eine enorme Teuerung. Das spürt jeder Bürger in seiner Brieftasche. Und das hängt damit zusammen, dass schwächere Volkswirtschaften wie Italien, Spanien oder Portugal durch den Euro nicht mehr abwerten können und in grosse Probleme geraten sind. Über den EU-Vertrag mussten stärkere Volkswirtschaften wie Österreich für Schulden anderer Länder haften. Zusätzlich zahlt Österreich jährlich weit mehr in die EU hinein, als es wieder herausbekommt. Der ganze Weg hat zu einer Verarmung unserer Bevölkerung geführt und zu einer steigenden Kluft zwischen Arm und Reich. Die EU ist wirtschaftlich alles andere als ein Erfolgsprojekt. Das Bauernsterben hat massiv zugenommen, Österreich hat grosse Teile seiner Industrieproduktion verloren, die Staatsverschuldung beträgt 83 % des Bruttoinlandsprodukts, auf derzeit rund 350 000 Arbeitslose kommen nur rund 50 000 offene Stellen.
Rund ein Drittel der Österreicher ist laut Umfragen für einen Austritt Österreichs aus der EU, also einen «Öxit», die gesamten Mainstream-Medien und Parlamentsparteien aber dagegen. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?
Was informierte Bürger wollen, ist nie von den offiziellen Kreisen gewünscht, da diese ja ganz andere (Lobby-)Interessen vertreten und dabei möglichst wenig gestört werden wollen. Ausserdem werden von «Brüssel» auf unsere Kosten viele verlockende Positionen, Inserate und sonstige Vergünstigungen vergeben, mit denen man Politiker und Journalisten «ködern» kann. Viele finanzkräftige sogenannte «Denkfabriken» hinter den Kulissen und NGO sponsern diese. Die EU-Gremien sind Vorposten der Agenda des zentralistischen «Weltstaates» zur Aushebelung der (noch) funktionierenden Nationalstaaten, die dem Wohl der Völker und Staaten dienen sollen.
Sie haben bei der Bundespräsidentenwahl Norbert Hofer von der FPÖ unterstützt und danach bei den Nationalratswahlen die FPÖ. Was waren die Gründe dafür, und warum haben Sie sich dann von der FPÖ distanziert?
Hauptgründe für die Unterstützung waren das vehemente Eintreten für die Einführung einer direkten Demokratie nach Schweizer Muster, vom Bundesparteitag der FPÖ mit 100prozentiger Zustimmung beschlossen und zur absoluten Koalitionsbedingung erklärt, ebenso wie das Nein zum ruinösen CETA-Handelsabkommen der EU mit Kanada (und damit indirekt den USA) oder zumindest eine Ratifizierung desselben nur nach Volksabstimmung, ein Nein zum weiteren Zentralismus der EU usw. Das alles wurde über Bord geworfen und ein Regierungspakt unterzeichnet, mit dem das genaue Gegenteil beschlossen wurde. Das CETA-Abkommen wurde inzwischen vom Parlament mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ ratifiziert, ein weiteres Freihandelsabkommen der EU mit Singapur von Infrastrukturminister und Regierungskoordinator Norbert Hofer unterzeichnet, mit dem ebenfalls Konzernschiedsgerichte als Paralleljustiz über der staatlichen Gerichtsbarkeit stehen werden, wenn Sozial- oder Umweltgesetze die Profitinteressen von Konzernen tangieren. Und statt der versprochenen direkten Demokratie nach Schweizer Muster soll ab 2021 gemäss Regierungsprogramm das gesamte EU-Recht der Mitsprache der Bevölkerung völlig entzogen werden, obwohl bereits über 80 % aller für Österreich geltenden Gesetze von «Brüssel» vorgegeben werden. Auch die Verfassung und internationale Verträge sollen von jeglicher direkter Demokratie ausgeschlossen werden, und die Frage der EU-Mitgliedschaft an sich (Beibehaltung oder Austritt) soll dem Volk nie wieder vorgelegt werden. Und damit war natürlich für uns eine weitere Unterstützung der FPÖ völlig unmöglich.

Zurück zum souveränen Kleinstaat

Wie wünschen Sie sich Österreichs Rolle in Europa?
Als souveräner Kleinstaat in der Mitte Europas durch eine aktive und gelebte Neutralität, die eine eigenständige Aussenpolitik erfordert, zum Ausgleich und zum Frieden beizutragen. Dazu gehört eine gesunde Äquidistanz zu allen grossen Machtblöcken und laufende Bemühungen zur Stärkung und Einhaltung des Völkerrechts. Absage an Grossmachtphantasien, aber entschlossenes Eintreten für die Lebensnotwendigkeiten der Republik Österreich auf allen Ebenen – Stichworte: Transitverkehr, bäuerliche Landwirtschaft, Nahversorgung durch Klein- und Mittelbetriebe, kulturelle Identität. Im handelspolitischen Bereich sollte Österreich der EFTA, deren Mitglied wir 36 Jahre lang waren, wieder beitreten. Unser Hauptaugenmerk sollte auf einer aktiven Nachbarschaftspolitik mit allen uns unmittelbar umgebenden Staaten liegen.
Ist eine Volksabstimmung über den EU-Austritt weiterhin möglich, und kann sie ein Erfolg werden?
Eine solche Volksabstimmung kann der Nationalrat jederzeit beschliessen. Mit dem von der aktuellen Regierung für 2021 geplanten «Direkte-Demokratie-Verhinderungspaket» soll «nur» dem Volk verwehrt werden, eine solche selbst herbeiführen zu können. Aber auch dieses Paket könnte jederzeit von einer anderen Regierung bzw. deren Mehrheit im Parlament wieder aufgehoben werden. Und natürlich kann eine solche Volksabstimmung ein Erfolg werden; auch bei der Brexit-Abstimmung hatte niemand mit einem derartigen Ergebnis gerechnet.
Was wäre, wenn eine Mehrheit in Österreich für einen EU-Austritt stimmen würde?
Dann hätte unser Land wieder die Möglichkeit, Politik in erster Linie für die eigenen Bürger zu machen. Die jährlichen, horrenden EU-Mitgliedsbeiträge würden entfallen, Österreich könnte statt der Transferwährung Euro wieder seine eigene, nationale Währung einführen und müsste keine  Schuldenhaftungspakete für andere EU-Staaten wie durch den ESM mitfinanzieren, die Mitgliedschaft bei der Europäischen Atom-Förderungsgemeinschaft Euratom würde entfallen, usw. Österreich müsste auch alle im Gange befindlichen Schritte zur Teilnahme an einer Nato-kompatiblen EU-Armee wie das Pesco-Abkommen nicht mehr mittragen und könnte ganz allgemein wieder Freiheit und Selbstbestimmung und damit auch Selbstachtung statt Unterwerfung verwirklichen.
Vielen Dank, Frau Rauscher.    •

* Inge Rauscher, Obfrau der «Initiative Heimat & Umwelt», Sprecherin des überparteilichen Personenkomitees für den Austritt aus der EU. www.ja-zum-oexit.atwww.heimat-und-umwelt.at . p. A. A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 0043/2242-70516 oder 0664/425 19 35, ihu(at)a1.net

(Quelle: Zeit-Fragen)

Donnerstag, 5. April 2018

Leserbrief in der aktuellen "Ganzen Woche", Seite 4


"FPÖ und direkte Demokratie":
Im jüngsten "Woche"-Interview bewirbt der FPÖ-Chef eine "Verfassungsänderung für die Einführung der direkten Demokratie als Volksrecht bei nationalstaatlichen Fragen" im Koalitionspakt mit der ÖVP. Hinter dieser typisch schönfärberischen Politikerformulierung verbirgt sich etwas ganz anderes, nämlich die totale Entmündigung des Volkes bei allen Fragen, die "EU-Recht" betreffen, und das sind rund 80 % aller Gesetzesmaterien in Österreich. In einem Werbeinserat der FPÖ mit dem Titel "Wer bestimmt unser Land wirklich?" stellte die FPÖ bereits im Jahre 2014 fest, daß "75 Prozent unserer Gesetze aus Brüssel stammen." Über diese inzwischen rund 80 % aller Fragen - und es sind dies fast alle wichtigen - soll jegliche Mitbestimmung des Volkes nun sogar gesetzlich ausgeschlossen, de facto verboten werden. Nachzulesen auf Seite 20 des Regierungsprogramms. Nur über die verbleibenden 20 % "nationalstaatlichen" Fragen, wie Strache sich ausdrückt, sollen wir abstimmen dürfen, und das auch nur mit in der Praxis unbewältigbar hohen qualitativen und quantitativen Hürden, die es im Mutterland der direkten Demokratie, der Schweiz, alle nicht gibt. Man kann nur hoffen, daß dieses "Schandgesetz", wie es von seriösen Bürgerinitiativen längst bezeichnet wird, nicht tatsächlich so beschlossen wird. Denn es würde die Einführung der totalen EU-Diktatur durch eine österreichische Regierung bedeuten!

Wer eine wirkliche direkte Demokratie nach Schweizer Muster auch in Österrreich will, sollte so rasch wie möglich die parlamentarische Bürgerinitiative für eine Volksbefragung darüber unterzeichnen - siehe www.volksbefragung-direkte-demokratie.at

Inge Rauscher, 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5.

Donnerstag, 8. März 2018

Neue Bürgerinitiative für direkte Demokratie gestartet!

Neue ÖVP/FPÖ-Bundesregierung

Regierung an Wahlversprechen erinnern

von der Redaktion Wegwarte

Nach den Wahlkampagnen der letzten zwei Jahre hätte sich niemand, der nicht von vornherein jede Politiker-Aussage als Lüge einstuft, vorstellen können, wie jahrelange Zusagen an die Wähler nur wenige Wochen nach der Wahl nicht nur gebrochen, sondern geradezu ins Gegenteil verkehrt werden. Der Koalitionspakt («Regierungsprogramm») wurde offensichtlich weitgehend von der Kurz-ÖVP diktiert, aber dass die FPÖ insbesondere bei den Forderungen, die sie vorher als unumstössliche Bedingung in Hunderten Interviews, Wahlreden usw. glaubwürdig und mit Nachdruck formuliert hatte, derartig «umfällt», war nicht vorhersehbar. Wir haben daraus die nötigen Konsequenzen gezogen.
Man kann nur hoffen, dass die Basis dieser Partei, die dabei ja überhaupt nichts mitzureden hatte, diesen Weg nicht mitträgt und sich daran erinnert, dass vor nur einem Jahr, nämlich am 24.3.2017, beim Bundesparteitag der FPÖ in Klagenfurt – dem (angeblich) höchsten Parteigremium – mehrere hundert Delegierte aus allen Bundesländern einstimmig einen Leitantrag für direkte Demokratie beschlossen haben, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass das Volk verbindliche Volksabstimmungen zu allen, auch zu EU-Themen, herbeiführen können soll. Und dann unterschreibt die Parteispitze einen Koalitionspakt, bei dem genau dies ausgeschlossen, quasi verboten wird!

Wer bestimmt unser Land wirklich?

Das war bereits am 11.5.2014 der wörtliche Text eines gross aufgemachten Inserats in der «Kronen-Zeitung»; man weiss also ganz genau, dass man mit dem De-facto-Verbot von Volksabstimmungen zu sämtlichen EU-Fragen das gesamte Staatsvolk, nicht nur die FPÖ-Wähler, von jeglicher Mitsprache ausschliesst. Und auch die Regierungsparteien selbst können mit einer solchen Haltung nicht einmal dann Widerstand im Interesse Österreichs gegen die geplanten weiteren Zentralstaatsziele der EU leisten, wenn sie dies wollten, weil sie jeden «Hebel» dazu von vornherein zunichte machen. Kein Wunder, dass der türkise Bundeskanzler noch vor der Darlegung des Regierungsprogramms im österreichischen Parlament dieses in Brüssel präsentieren «musste». Kein Wunder, dass EU-Kommissionspräsident Juncker laut eigener Aussage mit diesem Regierungsprogramm «zu 100 Prozent» einverstanden ist.

Schwächung statt Stärkung der Demokratie

Die im Regierungsprogramm auf den Seiten 19 und 20 befindlichen Absichtserklärungen zu diesem Thema sind zwar mit «Stärkung der Demokratie» überschrieben, bedeuten in der Praxis aber genau das Gegenteil. Sehr rasch umsetzen will die Regierung vor allem eine Änderung bei Volksbegehren, dass nämlich in Hinkunft nur mehr voll ausformulierte Gesetzestexte (mit allen formalen Tücken) Gegenstand von Volksbegehren sein dürfen und nicht mehr – wie bisher – auch Gesetzesanregungen. Das ist keine Verbesserung, sondern eine Erschwernis für Bürgerinitiativen, denen keine Fachjuristen aus Steuergeldern zur Verfügung stehen wie den Parlamentsparteien oder den Ministerien.
Aber noch weit schlimmer ist, was erst nach 2020 beschlossen werden soll, nämlich dass 1) verbindliche Volksabstimmungen erst ab einer absurd hohen Hürde von 900 000 bei den Behörden geleisteten Unterschriften kommen sollen. Von den 39 in der Zweiten Republik insgesamt stattgefundenen Volksbegehren haben nur drei diese Hürde erreicht!
Und 2) dass Voraussetzung für durch Volksbegehren erreichte Volksabstimmungen eine verpflichtende «Vorabkontrolle» durch den Verfassungsgerichtshof ist, bei der dieser «keinen Widerspruch zu den Grund-, Völker- und Europarechtlichen Verpflichtungen Österreichs festgestellt hat». Das bedeutet, dass diese Regierung keinerlei vom Volk herbeigeführte Abstimmungen über bestehende oder kommende EU-Bestimmungen zulassen will und kommt einer völligen Selbstaufgabe Österreichs gleich. Wer wird schon ein Volksbegehren unterschreiben, wenn von vornherein klar ist, dass dieses zu keiner verbindlichen Volksabstimmung führen darf! Bisher war das zumindest nicht ausgeschlossen ...
Darüber hinaus wird festgehalten, dass «die Mitgliedschaft Österreichs in der EU und anderen internationalen Organisationen nicht vom Wirkungsbereich dieses Rechtsinstituts umfasst wird.» Das heisst, wir durften zwar über den Eintritt in die EU abstimmen, über einen eventuellen Austritt (wie in Grossbritannien) darf die Bevölkerung aber nicht abstimmen!
Zusätzlich ist eine weitere, in der Praxis so gut wie unüberwindliche Hürde vorgesehen: Bei den wenigen Volksabstimmungen, die angesichts aller obigen Bedingungen überhaupt noch zustande kommen könnten, soll ein Mindest-«Quorum» eingeführt werden. Die Stimmen für die Umsetzung des Volksbegehrens müssen mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung repräsentieren. Zur Veranschaulichung: Das wären über 2,1 Millionen Stimmen. Selbst die Kurz-ÖVP hat jetzt nur 1,6 Millionen Stimmen oder rund 25 % der Wahlberechtigten.
Nachdem die neue Regierung auch vorsieht, dass der Nationalrat jeweils einen Gegenvorschlag zu jedem Volksbegehren zur Abstimmung bringen kann (der dann wohl sicher über alle Kanäle gross beworben wird), müsste die Stimmbeteiligung bei knapper Zustimmung zu dem Anliegen mindestens über 66 % betragen, um das geplante verpflichtende Quorum zu erfüllen. Eine solche Volksabstimmungshürde gibt es in keinem europäischen Staat.
Dieses Un-Demokratiepaket trägt voll die Handschrift von Kurz, der exakt dieses schon vor Jahren als Chef der Jungen ÖVP von dieser beschliessen liess.
Das Mutterland der direkten Demokratie, die Schweiz, kennt überhaupt kein Abstimmungsquorum und auch keinerlei Themeneinschränkungen für Volksbegehren! Dort wird jedes Volksabstimmungsergebnis von Freund und Feind anerkannt; es hätten ja alle Bürger die Möglichkeit gehabt, mitzuentscheiden. Seit 1863 bis 2012 gab es in der Schweiz 388 (!) Volksabstimmungen, die über Volksinitiativen oder Veto-Volksabstimmungen zustande kamen.    •
Quelle: Mitteilungen der Initiative Heimat & Umwelt In: Wegwarte, Februar 2018  www.heimat-und-umwelt.at   ihu(at)a1.net 




«Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus»

Neue «parlamentarische Bürgerinitiative»

Diesen ersten beiden Sätzen der österreichischen Bundesverfassung seit 100 Jahren, die bis heute nicht verwirklicht wurden, fühlen wir uns verpflichtet. Wörtlich genau lautet diese grundlegende Botschaft jeder Demokratie: «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Es ist nötig, dass das Volk selbst sich weiter dafür einsetzt, um nicht völlig unter die Räder zu kommen. Fordern Sie mit uns eine Volksbefragung für die Einführung der direkten Demokratie nach Schweizer Muster auch in Österreich (siehe oben). Dieses seit 1989 gesetzlich in Österreich bestehende Instrument wird im Koalitionspakt nicht angetastet, so dass auch die Regierungsparteien ebenso wie natürlich auch die anderen Parlamentsparteien dieser Forderung zustimmen können.
Das Ergebnis von Volksbefragungen ist im Gegensatz zu Volksabstimmungen nicht verbindlich, hat aber trotzdem grosse Wirkung. Das hat man bei der einzigen, bisher vom Parlament beschlossenen und durchgeführten Volksbefragung im Jahr 2013 gesehen. An der klaren Mehrheit für die Beibehaltung der Wehrpflicht (zu der auch die Initiative Heimat & Umwelt durch grosse Flugblattaktionen beigetragen hat) konnte auch die Poli­tik, nicht einmal die «Kronen-Zeitung», die massiv für deren Abschaffung kampagnisiert hatte, nicht vorbeigehen.
Deshalb haben wir uns entschlossen, eine «parlamentarische Bürgerinitiative» ins Leben zu rufen, mit der die Forderung nach einer solchen Volksbefragung im Parlament eingebracht werden kann. Je mehr Bürger diese unterschreiben, desto stärker wird naturgemäss die Wirkung! Zeigen wir den Politikern, dass wir uns nicht entmündigen lassen und für unsere Freiheit und Mitbestimmung kämpfen!

Weiter mit vollem Einsatz für direkte Demokratie!

«Parlamentarische Bürgerinitiativen» können vom Erstunterzeichner bei der neutralen Parlamentsdirektion und nicht – wie Petitionen – nur durch einen (Partei-)Abgeordneten eingebracht werden. Damit ist auch gesichert, dass alle Unterschreiber und Unterschreiberinnen keiner Parlamentspartei zugeordnet werden können. Als Erstunterzeichnerin der Initiative für die Volksbefragung zur direkten Demokratie hat sich Renate Zittmayr aus Oberösterreich bereit erklärt, die damit auch gemeinsam mit Helmut Schramm aus Niederösterreich die Sprecherfunktion für diese «parlamentarische Bürgerinitiative» übernehmen wird. Beide sind unabhängig und seit vielen Jahren ehrenamtlich für Heimat und Umwelt im weitesten Sinne und für direkte Demokratie im besonderen aktiv.    •
Nähere Informationen: Tel. 02242/70516, 0664/425 19 35, ihu(at)a1.net, www.volksbefragung-direkte-demokratie.at, www.heimat-und-umwelt.at
Quelle: Mitteilungen der Initiative Heimat & Umwelt In: Wegwarte. Februar 2018 www.heimat-und-umwelt.at  ihu(at)a1.net 

(Quelle: Zeit-Fragen)